Aus dem Amtsblatt des Erzbistums (Februar 2010)

28.02.2010

Das Erzbistum Köln gibt monatlich ein Amtsblatt heraus. Darin werden Dokumente, diverse Mitteilungen sowie Personalia aus dem gesamten Erzbistum veröffentlicht. katholisch-in-neuss.de dokumentiert jeweils die für unsere Region relevanten Neuigkeiten:

Urkunde über die Neuordnung der Kirchengemeinden (Pfarrgemeinden) St. Elisabeth, Neuss-Reuschenberg, St. Hubertus, Neuss-Reuschenberg, Dekanat Neuss/Kaarst, Seelsorgebereich Neuss West/Korschenbroich

1. Aufhebung und Rechtsnachfolge

Nach Anhörung der unmittelbar Beteiligten und des Priesterrates gemäß can. 515,2 CIC werden hiermit die Kirchengemeinden St. Elisabeth, Neuss-Reuschenberg und St. Hubertus, Neuss-Reuschenberg zum 31.12.2009 aufgelöst und gemäß can. 121 CIC zum 01.01.2010 zu einer neuen Kirchengemeinde vereinigt. Die Rechtsnachfolgerin, auf die alle Rechte und Pflichten der vorgenannten Kirchengemeinden übergehen, ist die neue Kirchengemeinde: St. Elisabeth und Hubertus, Neuss

2. Pfarrkirche und weitere Kirchen
Die Pfarrkirche der neuen Kirchengemeinde ist die auf den Titel „St. Elisabeth“ geweihte Kirche. Weitere Kirche der neuen Kirchengemeinde ist unter Beibehaltung ihres Kirchentitels „St. Hubertus“. Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden St. Elisabeth, Neuss-Reuschenberg und St. Hubertus, Neuss-Reuschenberg, werden zum 31.12.2009 geschlossen und mit sämtlichen weiteren Akten von der Kirchengemeinde St. Elisabeth und Hubertus in Verwahrung genommen. Ab dem 01.01.2010 erfolgen Eintragungen nur noch in die Kirchenbücher der neuen Kirchengemeinde.

3. Gemeindegebiet
Das Pfarrgebiet der neuen Kirchengemeinde entspricht dem Gebiet der aufgelösten Pfarrgemeinden.

4. Abschlussvermögensübersicht, Vermögensrechtsnachfolge

Zum 31.12.2009 ist je eine Abschlussvermögensübersicht, in der alle Aktiva und Passiva dargestellt sind, zu erstellen. Diese Abschlussvermögensübersichten sind nach Prüfung und endgültiger Feststellung durch die Stabsabteilung Rechnungskammer des Erzbischöflichen Generalvikariates Grundlage für die Vermögensübertragung. Mit der Aufhebung der genannten Kirchengemeinden geht deren gesamtes bewegliches und das ausdrücklich (d. h. ohne den entsprechenden Fondszusatz) auf den Namen der Kirchengemeinden lautende unbewegliche Vermögen auf die Kirchengemeinde St. Elisabeth und Hubertus über. Das Gleiche gilt für die Forderungen und die die Kirchengemeinden belastenden Verbindlichkeiten. Die Rücklagen der aufgelösten Kirchengemeinden werden mit Ausnahme der Substanzkapitalien und Stiftungsmittel in Etats der neuen Kirchengemeinde St. Elisabeth und Hubertus überführt. Die Substanzkapitalien und Stiftungsmittel der aufgehobenen Kirchengemeinden werden jeweils in gesonderten Etats verwaltet.

5. Namensänderung des Fondsvermögens, Grundbuchberichtigung

Im Hinblick auf die erforderliche Rechtsklarheit werden die bislang im Grundbuch vermerkten Bezeichnungen von kirchlichen Institutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit (sog. Fonds-Vermögen) im Wege der Grundbuchberichtigung wie folgt geändert:
Grundbuch / Blatt / Fondszusatz von
Neuss 5311 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Elisabeth
Neuss 8515 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Elisabeth
Neuss 16397 Fabrikfonds der Pfarrkirche St. Elisabeth
Neuss 204 Fabrikfonds der Kirche St. Hubertus

6. Wahrung der Zweckbestimmung der Stifter

Hinsichtlich der Verwaltung der Güter und Erfüllung der Verbindlichkeiten bleiben der Wille der Stifter und Spender sowie wohl erworbene Rechte Dritter gewahrt.

7. Namensbezeichnung

Die Namensbezeichnung der Kirchengemeinde lautet wie folgt: Katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth und Hubertus, Neuss.
Das entsprechende Siegel des Pfarramtes lautet: Katholisches Pfarramt St. Elisabeth und Hubertus, Neuss.

8. Bestellung eines Vermögensverwalters, Anordnung zur Neuwahl des Kirchenvorstandes

Aufgrund der Auflösung der obigen Kirchengemeinden endet die Amtszeit der Kirchenvorstände zum 31.12.2009. Der Termin für die Neuwahl des Kirchenvorstandes wird hiermit festgelegt auf den 20./21.03.2010. Im Übrigen gilt die Wahlordnung für Kirchenvorstände.
Zum Vermögensverwalter der neuen Kirchengemeinde wird mit Wirkung vom 01.01.2010 bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Kirchenvorstandes Pfarrer Michael Tewes bestimmt.

9. Rechtsgültigkeit

Die in dieser Urkunde getroffenen Anordnungen treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Erzbistums Köln in Kraft.

Köln, den 16. Februar 2010
+ Joachim Card. Meisner
Erzbischof von Köln


Vom Herrn Erzbischof wurde ernannt am:

01.12. Pater Jose Peter OCD – im Einvernehmen mit seinem Ordensoberen – zum Kaplan zur Aushilfe an den Pfarreien St. Pankratius in Korschenbroich-Glehn, St. Stephanus in Neuss-Grefrath, St. Martinus in Neuss-Holzheim, St. Elisabeth in Neuss-Reuschenberg, St. Hubertus in Neuss-Reuschenberg im Seelsorgebereich „Neuss West/Korschenbroich“ des Dekanates Neuss/ Kaarst.

Der Herr Erzbischof hat am:

17.12. Herrn Pfarrer Msgr. Jochen Koenig unter Annahme des Verzichtes mit Ablauf des 31. Juli 2010 als Vorsitzender des Kirchengemeindeverbandes und als Pfarrer an den Pfarreien St. Konrad in Neuss, St. Cyriakus in Neuss-Grimlinghausen, St. Martinus in Neuss-Uedesheim sowie als Rektoratspfarrer an der Rektoratspfarrei St. Cornelius in Neuss-Erfttal im Seelsorgebereich „Neuss – Rund um die Erftmündung“ des Dekanates Neuss/Kaarst entpflichtet.

Zum Vorsitzenden der Verbandsvertretung eines Kirchengemeindeverbandes wurde ernannt am:

01.01. Herr Kreisdechant Msgr. Guido Assmann im Katholischen Kirchengemeindeverband Neuss-Mitte.
01.01. Herr Pfarrer Wolfgang Vossen im erweiterten Katholischen Kirchengemeindeverband Neusser Süden.


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