esperanza: Rat und Hilfe in Dormagen

10.12.2010

Eine gesetzliche Änderung beim Elterngeld nimmt der Caritasverband Rhein-Kreis Neuss zum Anlass, um auf die Hilfe durch die Dormagener Schwangerschaftsberatungsstelle "esperanza" hinzuweisen. 

Ab 2011 wird Elterngeld nämlich als Einkommen auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag) angerechnet. Eine besondere Regelung soll es allerdings für Eltern geben, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und sich bereits 2009/2010 für die so genannte Verlängerungsoption (halbierter Betrag für zwei Jahre) entschieden haben. Damit die noch ausstehenden Elterngeldbeträge 2011 bei der ARGE des Rhein-Kreises Neuss mit der Agentur für Arbeit nicht als Einkommen auf die SGB-II-Leistungen angerechnet werden, sollten Betroffene die Verlängerungsoption widerrufen.

„Eltern werden bei Widerruf so gestellt, als hätten sie das Elterngeld von Beginn an in der vollen Höhe erhalten“, erläutert Karin Kloeters, Leiterin der Schwangerschaftsberatungsstelle "esperanza". „Somit wird Elterngeld, das ohne Verlängerungsoption bereits vor 2011 geflossen wäre, in Höhe von 300 Euro nicht als Einkommen auf die Leistungen nach SGB II angerechnet.“ 

"esperanza" berät betroffene Eltern und unterstützt sie beim Widerruf. Außerdem erhalten Ratsuchende in der Beratungsstelle an der Straße Unter den Hecken Vordrucke für einen Widerruf. Auch für weitere Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes steht das "esperanza"-Team zur Verfügung. Die Angebote der Caritas sind kostenlos und können unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit wahrgenommen werden. Termine können unter der Telefon (0 21 33) 2 50 02 00 vereinbart werden.