Neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte

29.01.2009

Wenn am Wochenende 7./8.11.2009 die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln neugewählt werden, wird sich vieles verändern: Ortsausschüsse, Wahlbereiche, Pastoralkonzept – katholisch-in-neuss.de informiert über die wichtigsten Neuigkeiten.

Lange wurde sie erwartet: Kürzlich hat Erzbischof Joachim Kardinal Meisner die neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln in Kraft gesetzt und veröffentlicht. Die Satzung wird ergänzt durch eine Wahlordnung und durch eine Geschäftsordnung zur Bildung von Ortsausschüssen. Viele Regelungen wurden aus der alten Satzung übernommen, doch in einigen Bereichen gibt es Veränderungen:

Ortsausschüsse

Künftig wird nur noch ein Pfarrgemeinderat pro Seelsorgebereich gewählt. Dies steht bereits seit längerer Zeit fest. Unterhalb des Pfarrgemeinderates können aber nach örtlichen oder seelsorglichen Kriterien sogenannte Ortsausschüsse gebildet werden. Die Bildung von Ortsausschüssen ist nicht verpflichtend, der Pfarrer entscheidet darüber. Die Zusammensetzung der Ortsausschüsse erfolgt durch Berufung oder Wahl.

Wahlbereiche

Demnächst besteht die Möglichkeit, das Gebiet eines Seelsorgebereichs in Wahlbereiche beziehungsweise Wahlkreise einzuteilen, um den verschiedenen Pfarreien innerhalb eines Seelsorgebereichs eine adäquate Vertretung zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber liegt bei den derzeitigen Pfarrgemeinderäten.

Weniger Mitglieder


In Zukunft werden die Pfarrgemeinderäte insgesamt deutlich weniger Mitglieder als bisher haben. Das gilt zumindest für die gewählten Laien. Ein wenig anders sieht es bei den Priestern aus. Der Pfarrer, die Pfarrvikare und maximal zwei weitere hauptamtliche Seelsorger sind stimmberechtigte Mitglieder, alle weiteren Seelsorger Mitglieder ohne Stimmrecht. Ursprünglich soll allerdings die Entlastung der Seelsorger von Gremienarbeit ein Ziel der Reform sein.

Neue Aufgaben


Auf die Mitglieder der neuen Pfarrgemeinderäte kommen auch neue Aufgaben zu. Vor allem werden sie an der Erarbeitung und Realisierung eines Pastoralkonzeptes mitwirken, das in jedem Seelsorgebereich erstellt werden muss. Gemeinsam stellen Pfarrer und Pfarrgemeinderat die pastoralen Herausforderungen fest und entwickeln Handlungsperspektiven und benennen Leitlinien, Schwerpunkte und Zielsetzungen des Pastoralkonzeptes. Allerdings entscheidet der Pfarrer über das Konzept und setzt es auch in Kraft.

Für viele engagierte Laien im Erzbistum Köln ist die neue Satzung für die Pfarrgemeinderäte an manchen Stellen enttäuschend. Sie hatten sich gerade angesichts der Umstrukturierung der Pfarreien und Seelsorgebereiche für mehr Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte stark gemacht. Vor allem ihr Anliegen, verpflichtend Ortsausschüsse einzurichten, wurde vom Erzbischof nicht berücksichtigt.

Die genannten Dokumente, nämlich die Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln, die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln sowie die Geschäftsordnung zur Bildung von Ortsausschüssen sind im Internet unter http://www.dioezesanrat.de/pfarrgemeinderat/arbeitshilfen/hilfen_intro.html verfügbar.