Post vom Jugendamt: Ehrenamtler sollen Führungszeugnisse vorlegen

12.06.2014

In diesen Tagen bekommen alle Träger von (kirchlicher) Jugendarbeit in Neuss Post vom Jugendamt. Das möchte, dass Ehrenamtler ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und damit beweisen, dass sie nicht wegen Sexualstraftaten verurteilt wurden. Ziel ist es, einschlägig Vorbestrafte aus der Jugendarbeit auszuschließen. Wer zu diesem Thema Fragen hat oder Hilfe sucht, kann sich an den BDKJ oder den Katholikenrat wenden.

Das Vorhaben, von ehrenamtlichen Jugendleitern Führungszeugnisse einzusehen, ist äußerst umstritten, nicht nur bei den Jugendverbänden. Letztere sehen sich einem Generalverdacht ausgesetzt; viele fürchten einerseits die damit verbundene Bürokratie für Ehrenamtler, sehen andererseits aber keinen wirklichen Gewinn im Kampf gegen Kindesmissbrauch.

In einem intensiven Arbeitsprozess hat der Bund der Deutschen Katholischen Jugend Neuss (BDKJ) erreicht, dass die Regelungen in Neuss mehr Flexibilität ermöglichen, als in vielen anderen Städten. So sind zahlreiche Ausnahmen möglich.

Bei vielen Trägern der Jugendarbeit sorgt das Schreiben des Jugendamtes für Aufregung und oftmals für mehr Fragen als Antworten. Auch in diesen Fällen steht der Vorstand des BDKJ Neuss helfend zur Seite (Kontakt über www.bdkj-neuss.de). Innerhalb des Verbands haben sich alle Ebenen intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Auch Thomas Kaumanns vom Katholikenratsvorstand ist ein Experte; er hat an der "Neusser Lösung" mitgearbeitet und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung (Mail: redaktion@katholisch-in-neuss.de).

Weitere Informationen:
Kinderschutz: Jugendverbände setzen auf Prävention BDKJ
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