Ehrenamtliches Engagement leichter gemacht
Das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Es soll die gemeinnützige Arbeit erleichtern und die Spendenbereitschaft unterstützen. Einige zentrale Änderungen sind:
- Ein neuer Steuerfreibetrag von 500 € jährlich für Nebeneinkünfte aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen. Damit sollen Kosten, die durch das Engagement entstehen, abgegolten werden.
- Vereinfachtes Verfahren bei Spenden. Für Spenden bis 200 € reicht jetzt ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis.
- Neue Höchstgrenzen beim Spendenabzug. Die Grenze liegt nun einheitlich bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.
Eine detaillierte Übersicht mit allen Änderungen, die auch Vereine und Stiftungen betreffen, bietet das Bundesfinanzministerium an.