Kirche wählen – Pfarrgemeinderatswahl im November

12.03.2017

Am 11. und 12. November 2017 werden in den fünf katholischen Bistümern in Nordrhein-Westfalens die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Bereits im Frühjahr beginnen die ersten Vorbereitungen für diese wichtige Wahl, die ein besonderer Ausdruck des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen ist.
 
Für das Erzbistum Köln hat der Erzbischof neue Vorschriften erlassen, die bei der Wahl zu beachten sind. katholisch-im-rhein-kreis-neuss.de stellt die maßgeblichen Vorschriften, nämlich die Satzung für Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln, die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Köln und die Ausführungsbestimmungen für die Bildung von Ortsausschüssen zur Verfügung.
 
Auf der Seite kirche-waehlen.de stehen außerdem Texte, Bilder, Infos und Arbeitsmaterialien zur Verfügung.