Neusser Kreisdechant Monsignore Guido Assmann wird neuer Dompropst in Köln

29.05.2020

In einer Sondersitzung haben die Kölner Domkapitulare Monsignore Guido Assmann (56) zum neuen Dompropst gewählt. Er folgt damit Prälat Gerd Bachner nach, der nach Vollendung seines 75. Lebensjahres am 23. April aus dem Amt ausgeschieden war.

Assmann, Oberpfarrer der Neusser Basilika St. Quirin und Kreisdechant des Kreisdekanates Rhein-Kreis Neuss, war 2017 bereits zum nichtresidierenden Domkapitular ernannt worden. „Als mich nun der Anruf erreichte, dass das Domkapitel mich zum Dompropst gewählt hat, war ich völlig überrascht“, so Assmann. „Damit habe ich in keiner Weise gerechnet. Ich bin dankbar für das große Vertrauen, dass das Kapitel und Kardinal Woelki mir entgegenbringen. Gleichzeitig bedeutet dies, dass ich nicht mehr als Pfarrer in Neuss tätig sein kann. Das stimmt mich bei aller Freude auf den Dom doch ein wenig traurig. Ich hoffe, dass ich die großen Erwartungen mit der Hilfe Gottes erfüllen kann. Im Kölner Dom wurde ich vor fast genau 30 Jahren zum Priester geweiht. Als Bischofskirche ist der Dom der geistliche Mittelpunkt unseres Erzbistums.“

Guido Assmann wurde 1964 in Radevormwald geboren und 1990 zum Priester geweiht. Anschließend war er Kaplan in Eitorf und in Köln-Klettenberg. Von 1998 bis 2007 war er im Pfarrverband Dormagen-Süd als leitender Pfarrer tätig; 2000 wurde er zum Dechanten des Dekanates Dormagen ernannt. 2007 wurde er Pfarrer am Quirinusmünster in Neuss und Kreisdechant des Kreisdekanates Rhein-Kreis Neuss, zwei Jahre später zudem Leiter des Pfarrverbandes Neuss-Mitte mit den Pfarreien St. Marien, Hl. Dreikönige und St. Pius X.. 2005 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum „Kaplan Seiner Heiligkeit“ mit dem Titel Monsignore.

Der neue Dompropst wird am 20. September im Kapitelsamt im Kölner Dom von Domdechant Robert Kleine in sein Amt eingeführt.

Das Kölner Metropolitankapitel ist eine Gemeinschaft von Diözesangeistlichen mit Bischofs- oder Priesterweihe, deren Aufgaben vor allem sind: Die Seelsorge an der Hohen Domkirche, insbesondere die Feier des Gottesdienstes, die Verkündigung des Wortes Gottes und die Spendung der Sakramente. Das Kapitel berät den Erzbischof nach dem geltendem Recht (can. 502 CIC). Es wählt den Erzbischof von Köln gemäß den Bestimmungen des Preußenkonkordates von 1929.

Dem Kapitel obliegt die Vertretung der Hohen Domkirche sowie die Verwaltung der Güter der Hohen Domkirche und der Güter des Kapitels. Es besteht aus zwei Dignitäten (Dompropst und Domdechant) und zehn residierenden Domkapitularen. Ferner gehören dazu bis zu vier nichtresidierende Domkapitulare.

Der Vorsitzende des Metropolitankapitels ist der Dompropst. Er vertritt das Metropolitankapitel nach außen. Er trägt die Verantwortung für alle Angelegenheiten des Metropolitankapitels. Der Dompropst ist der Dienstvorgesetzte aller haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiter am Dom. Sie werden vom Metropolitankapitel als Dienstgeber angestellt. Der Dompropst wird vom Metropolitankapitel gewählt und vom Erzbischof bestätigt.