Betreuungsgeld bleibt unverhandelbar

18.01.2010

Das von der Bundesregierung geplante Betreuungsgeld bleibt als erster Schritt zur Wahlfreiheit unverhandelbar. Das schrieben kürzlich 19 familiennahe Organisationen und Experten - unter anderen der Neusser Familienexperte Albert Wunsch - in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und Familienministerin Köhler.

Die Unterzeichner erinnern an das Wahlfreiheits-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gleichzeitig warnen sie davor, das mit dem Kinderförderungsgesetz beschlossene Betreuungsgeld von 150 Euro ab 2013 für Eltern, die ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst erziehen, weiter infrage zu stellen. Dies könnte zum Anlass werden, auch das bundesweite Krippenausbauprogramm neu zu diskutieren.

Die europäischen Nachbarn (Schweden, Finnland, Norwegen und Frankreich) wunderten sich über die deutsche Geldmissbrauchshysterie. Dort würden mit nachhaltigem Erfolg erheblich höhere Betreuungsgelder an selbsterziehende Eltern gezahlt.

Lesen Sie hier den Brief im Wortlaut: