Gemeinsamer Wahlaufruf von Weihbischof Steinhäuser und Tim-O. Kurzbach

03.11.2021

In einem gemeinsamen Schreiben haben der Apostolische Administrator, Weihbischof Rolf Steinhäuser, sowie Tim-O. Kurzbach, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken im Erzbistum Köln, die Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum Köln zur Wahl des Pfarrgemeinderats und des Kirchenvorstands am 6. und 7. November aufgerufen.

„Gemeinschaftlich mit Mut – Gestärkt durch Gottes Zutrauen – Gestalten wir Heute das Morgen“: Unter diesem Motto werden in diesem Jahr im Erzbistum Köln die Pfarrgemeinderäte auf Ebene der Seelsorgebereiche sowie die Kirchenvorstände gewählt. In Zeiten großer Verunsicherungen und großer Herausforderungen in Staat, Gesellschaft und Kirche – insbesondere auch im Erzbistum Köln – seien verlässliche und demokratische Strukturen und Gremien von unschätzbarem Wert, heißt es in dem Aufruf von Steinhäuser und Kurzbach. Durch die Abgabe der Wahlstimme werde das Engagement vieler Gemeindemitglieder und die Kirche vor Ort aktiv unterstützt (https://mam.erzbistum-koeln.de/m/dc1c7016d000501/original/Wahlaufruf-PGR-und-KV-Wahlen-2021.pdf). 

Zu den Aufgaben des Pfarrgemeinderats gehört es, gemeinsam mit dem Pfarrer an der Umsetzung des lokalen Pastoral-Konzepts zu arbeiten, das sozial- und gesellschaftspolitische Engagement der Gemeinde mitzugestalten und die verschiedenen Gruppen im Seelsorgebereich zu vernetzen. Die Wahlperiode dauert vier Jahre. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Seelsorgebereich haben. 

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche, von den Gemeindemitgliedern gewählte, Vertretungsorgan der Kirchengemeinde. Er ist unter anderem verantwortlich für den Haushalt und die Personalangelegenheiten der Gemeinde sowie die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof. Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind je nach Kirchort unterschiedlich. Detaillierte Informationen erhalten Interessierte in den Pastoralbüros vor Ort. 

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie unter: https://wahlen-ebk.de/#wahlen