Katholikenrat zur Segnung homosexueller Paare

15.04.2021

Gedanken zur gegenwärtigen Diskussion in Kirche und Gesellschaft zum Verbot der Segnung homosexueller Paare
 
Die Mitglieder des Katholikenrates im Rhein Kreis Neuss nehmen bezüglich der Segnung homosexueller Paare in Kirche und Gesellschaft eine intensive Auseinandersetzung wahr. Diese ist geprägt vom persönlichen Empfinden, dem Ringen um das Richtige und dem Wunsch, sich entsprechend zu positionieren. Da es unsere Aufgabe ist, solche Entwicklungen nicht nur zu beobachten sondern auch die Anliegen der katholischen Diskussionspartner in der Öffentlichkeit zu vertreten, möchten wir hierzu einige grundlegende Gedanken vorstellen. Wir möchten  zu einer respektvollen und sachlichen Diskussion beitragen zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen.
 
1.) Wir können die Verletzungen und Irritationen nachvollziehen, die das Verbot solcher Segnungen ausgelöst hat. Wir vermissen in der Vorstellung der derzeit gültigen Lehre über die Sexualmoral die Berücksichtigung aktueller bibel- und humanwissenschaftlicher Erkenntnisse. Wir sind überzeugt, dass dadurch die Lehre keine völlig andere würde, aber sie sicher zeitgemäßer, menschengerechter und präziser sein könnte und so neue Sichtweisen darauf ermöglichen würde, wie Sexualität dem Wohl des ganzen Menschen dienen kann.
 
2.) Bei der gegenwärtigen Auseinandersetzung soll natürlich das gelten, was immer gelten soll:  Beim Streiten, Andersdenkende und Andersfühlende weder zu verletzen noch unversöhnlich zu sein. Sehr wohl halten wir aber ein sachliches Ringen um eine glaubwürde Verkündigung der Botschaft Jesu durch uns Christen zum Wohl der Menschen für erlaubt und geboten.
 
3.) Wir sind davon überzeugt, dass die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Kirche wie auch die Engagierten in den Gemeinden bei Ihrer Urteilsfindung nicht nur auf die Lehre der Kirche hören sollen, sondern unter anderem auch auf Ihr Gewissen, um so nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen und zu handeln.
 
4.) Wir glauben, dass bei der Segnung Einzelner und von Paaren genau auf die spezifischen Fälle und Situationen geschaut werden muss, welche manchmal von allgemeinen Regeln nicht adäquat erfasst werden können. Dies entspricht sicher auch dem Geist des Apostolischen Schreibens Amoris laetita unseres Papstes Franziskus.
 
5.) Wir denken, wer um einen besonderen kirchlichen Segen bittet, sollte sich hierfür frei an einen für ihn verantwortlichen Seelsorger wenden, um darüber mit ihm ins Gespräch zu kommen.