Kirchengemeinde St. Pankratius (Glehn) legt Finanzen offen

09.03.2017

Jahrhundertelang waren die Finanzen der Kirche ein Buch mit sieben Siegeln. Aber ganz getreu der Herkunft dieses Sprichwortes – die Redewendung entstammt der Offenbarung des Johannes – offenbaren immer mehr Bistümer und Gemeinden ihre finanzielle Lage. Im Rhein-Kreis Neuss nimmt die Pfarrgemeinde St. Pankratius in Glehn jetzt eine Vorreiterrolle ein:
 
Der Haushaltsplan für das Jahr 2017 kann von jedermann eingesehen werden. Noch bis zum 15. März liegt er im Glehner Pfarrbüro aus. Da jedoch das Lesen und Verstehen von Haushaltsplänen kompliziert ist, geben Pfarrer Michael Tewes und Kämmerer Heinz Josef Dick ihren Gemeindemitgliedern einige Anmerkungen zu Zuständigkeiten und Verfahren mit auf den Weg. Weil diese Erläuterungen grundlegend für das Verständnis der örtlichen Kirchenfinanzen sind, fasst katholisch-im-rhein-kreis-neuss.de sie hier eingangs zusammen:
 
Der Kirchenvorstand
 
Katholische Kirchengemeinden in Deutschland haben den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“. Sie werden – so sieht es das Gesetz vor – vom Kirchenvorstand vertreten, der auch für das Vermögen der Gemeinde verantwortlich ist. Der Kirchenvorstand jeder einzelnen Gemeinde trifft eigenverantwortlich Entscheidungen, beispielweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Vermögensanlagen oder Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern. Damit schafft er die materiellen Voraussetzungen für das karitative und pastorale Engagement der Kirchengemeinde. Zur Unterstützung der Entscheidungen im Kirchenvorstand wird jährlich ein Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) aufgestellt.
 
Der Kirchengemeindeverband
 
Im Erzbistum Köln gibt es 180 Kirchengemeindeverbände (KGV), das sind meist mehrere Kirchengemeinden, die zu einer Verwaltungseinheit zusammengefasst sind. Der KGV wird vertreten durch die Kirchengemeindeverbandskonferenz – ein Gremium, das vier bis fünf Mal im Jahr tagt und in das jeder Kirchenvorstand zwei Mitglieder entsendet. Beim Kirchengemeindeverband sind beispielsweise alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Gemeinden angestellt.
 
Die Rendantur
Die Kirchenvorstände und auch der Kirchengemeindeverband bedienen sich eines Dienstleisters, nämlich der Rendantur Neuss. Die Rendantur erledigt die Buchhaltung und legt dem Kirchenvorstand den Haushaltsplan und die Jahresabschlüsse zur Genehmigung vor. Die Verantwortung verbleibt allerdings beim Kirchenvorstand, deshalb obliegt ihm in seinen Angelegenheiten die Überwachung der Arbeit der Rendantur. Die Verwaltung der Liegenschaften ist beim Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln zentriert.
 
Das Erzbistum Köln
 
Alle wesentlichen Beschlüsse des Kirchenvorstands, insbesondere die von finanziell größerer Tragweite, sind nur mit Genehmigung des Generalvikariats wirksam. Darunter fallen etwa Grundstücksgeschäfte, die Annahme von Erbschaften oder die Beauftragung von Rechtsanwälten, Architekten und Ingenieuren.
 
Vermögen und Haushaltsplan von St. Pankratius
 
Die vergleichsweise alten Pfarrgemeinden St. Pankratius (Glehn), St. Stephanus (Grefrath) und St. Martinus (Holzheim) sind noch aus historisch länger zurückliegenden Zeiten Eigentümer von Grundstücken und Geldvermögen. Sie dienten zur Unterhaltung der Kirche, für den Lebensunterhalt der Geistlichen und des Küsters und für die Armenfürsorge. Im Rahmen der Säkularisierung im 19. Jahrhundert wurde das Vermögen für die Seelsorge, Caritas und Unterricht vor jeder Zweckentfremdung geschützt. So ist es bis heute in rechtlich selbständige Fonds und Stiftungen aufgeteilt. Für alle Vermögenswerte gilt der eiserne Grundsatz des Kirchenrechts, das Fondsvermögen zu erhalten. Da jeder Fonds seine eigene Zweckbestimmung hat, ist es nicht möglich, das Vermögen oder den Ertrag eines Fonds für die Zwecke eines anderen zu verwenden.
 
Die Mittel aus Fonds und Stiftungen machen einen Großteil der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus. Hinzu kommen Kirchensteuerzuweisungen, jedoch nur in geringer Höhe. Denn aufgrund des hohen eigenen Vermögens muss ein Großteil der Kirchensteuereinnahmen abgeführt werden – ebenso übrigens auch eine Umlagezahlung an den Kirchengemeindeverband.
 
Die Gemeinde St. Pankratius verfügt über folgende Fonds:
  • Fabrikfonds (Kirchengebäude „fabrica ecclesia“ für örtliche gottesdienstliche und seelsorgerische Zwecke, umfasst auch Pfarrheim, Dienstwohnungen)
  • Stellenfonds (Pfarrfonds, Vikariefonds, Küstereifonds)
  • Armenfonds
  • Stiftungsfonds (unselbständige Stiftungen, z.B. Messstiftungen)
  • Stiftung St. Josef (früher Schwesternkloster, jetzt Technologiezentrum)
Das Vermögen der einzelnen Fonds besteht aus Ackerland, Erbbaugrundstücken und Geldmitteln, im Falle der Stiftung St. Josef das Gebäude und Geldmittel. Von den Erlösen des Fabrik- und Stellenfonds müssen 70 Prozent an das Erzbistum abgeführt werden.
 
Auf der Ausgabenseite fällt in diesem Jahr vor allem die Gestaltung des Außengeländes der Kirche, einschließlich des Parkplatzes, ins Gewicht (katholisch-in-neuss.de berichtete). Diese Investition setzt jedoch eine Genehmigung und Bezuschussung durch das Erzbistum Köln voraus.
 
Wer weitere Erläuterungen zum Haushaltsentwurf benötigt, kann sich an das Pfarrbüro in Glehn wenden.