Kreiskatholikenrat: Kreuze in Gerichten aufhängen
17.03.2010
Der Kreiskatholikenrat hat an die Justiz appelliert, mit Kreuzen in Gerichtsgebäuden Zeichen dafür zu setzen, dass christliche Werte eine wichtige Basis des deutschen Rechtsstaats sind.
„Das gilt sowohl für die Amtsgerichte in Neuss und Grevenbroich als auch für den Gerichtstag Neuss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach“, so Cornel Hüsch, Vorsitzender des Gremiums, das 183.000 Katholiken im zum Erzbistum Köln gehörenden Kreisdekanat vertritt. Hintergrund des Appells ist der Kompromiss von Kirchen- und Justizvertretern in Düsseldorf, in einem neuen Gebäude einen angemessenen Platz für das Symbol des Glaubens zu suchen und zu finden. In einem Schreiben an die Gerichtsdirektoren ruft der Kreiskatholikenrat dazu auf, dem Beispiel der Landeshauptstadt zu folgen. Er bietet seine Mithilfe an.
"Auch der weltanschaulich neutrale Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, so Hüsch. Ein Kreuz im Gericht verdeutliche dies und zeige, „dass Begriffe wie Menschenwürde, Gerechtigkeit und Wahrheit, auf denen das Grundgesetz beruht, ihre Wurzeln nicht zuletzt im Christentum haben“. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sei sich dessen bewusst und fühle sich in einem Gerichtsgebäude mit Kreuz sicherlich gut aufgehoben. Der Kreiskatholikenrat ist überzeugt, dass das Kreuz in Gerichtsgebäuden auch dafür steht, „dass der Gottesbezug im Grundgesetz keine Worthülse ist“. Es könne Trost und Mahnung für Prozessbeteiligte sein und die Rechtsprechenden daran erinnern, „dass sie in ihrem Tun letztlich unvollkommen sind“, so Hüsch.
„Das gilt sowohl für die Amtsgerichte in Neuss und Grevenbroich als auch für den Gerichtstag Neuss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach“, so Cornel Hüsch, Vorsitzender des Gremiums, das 183.000 Katholiken im zum Erzbistum Köln gehörenden Kreisdekanat vertritt. Hintergrund des Appells ist der Kompromiss von Kirchen- und Justizvertretern in Düsseldorf, in einem neuen Gebäude einen angemessenen Platz für das Symbol des Glaubens zu suchen und zu finden. In einem Schreiben an die Gerichtsdirektoren ruft der Kreiskatholikenrat dazu auf, dem Beispiel der Landeshauptstadt zu folgen. Er bietet seine Mithilfe an.
"Auch der weltanschaulich neutrale Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, so Hüsch. Ein Kreuz im Gericht verdeutliche dies und zeige, „dass Begriffe wie Menschenwürde, Gerechtigkeit und Wahrheit, auf denen das Grundgesetz beruht, ihre Wurzeln nicht zuletzt im Christentum haben“. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sei sich dessen bewusst und fühle sich in einem Gerichtsgebäude mit Kreuz sicherlich gut aufgehoben. Der Kreiskatholikenrat ist überzeugt, dass das Kreuz in Gerichtsgebäuden auch dafür steht, „dass der Gottesbezug im Grundgesetz keine Worthülse ist“. Es könne Trost und Mahnung für Prozessbeteiligte sein und die Rechtsprechenden daran erinnern, „dass sie in ihrem Tun letztlich unvollkommen sind“, so Hüsch.